Datenschutz-Audits
Analyse und Prüfung der Datenschutzkonformität von datenverarbeitenden Vorgängen innerhalb eines Unternehmens.
Beim Datenschutzaudit wird die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens gemäß DS-GVO und BDSG geprüft.
Das Audit sollte von einem externen, unabhängigen Gutachter durchgeführt werden. Das kann beispielsweise ein Datenschutzbeauftragter sein.
Am Tag des Audits wird der Ist-Zustand der Datensicherheit in den verschiedenen Abteilungen anhand eines Fragenkatalogs herausgestellt und gegebenenfalls Missstände und Schwachstellen aufgedeckt.
Nach dem Datenschutzaudit werden klare Handlungsempfehlungen zu den Defiziten im Datenschutz ausgesprochen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt schrittweise umgesetzt werden.
Eine regelmäßige Kontrolle der Prozesse rund um personenbezogene Daten im Unternehmen ist ratsam. So können Datenpannen und einhergehende Bußgelder aktiv vermieden werden.